Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden (B2B)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der TERMOGAS d.o.o., Balogovec 64, 40000 Mačkovec, Kroatien (nachfolgend „Verkäufer“), unter der Marke Kinetics Line an natürliche oder juristische Personen, die den Vertrag im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit schließen (nachfolgend „Käufer“). Sie gelten nicht für Käufe zu privaten Zwecken oder für Bestellungen über Amazon-Marktplätze.
(2) Für Bestellungen über Amazon-Marktplätze gelten ausschließlich die dort geltenden Bedingungen.
(3) Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wird und der Käufer sie einsehen und speichern kann. Abweichende individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Bedingungen des Käufers werden nur Bestandteil des Vertrages, soweit dies vereinbart ist. Bei weiteren Bestellungen ist die Einbeziehung erneut sicherzustellen.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Produkten auf dieser Website und in der Technischen Bibliothek stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Anfrage.
(2) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und gelten, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum.
(3) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers (E-Mail genügt) oder durch Lieferung zustande. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die Auftragsbestätigung.
§ 3 Preise
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro, netto, ab Lager Mačkovec (Kroatien), zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt, sowie zuzüglich Verpackung, Versand und etwaiger Zölle und Abgaben.
(2) Innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmer mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgen umsatzsteuerfrei nach den geltenden Vorschriften.
§ 4 Zahlung
(1) Bei der ersten Bestellung erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse; danach sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Verkäufer ist berechtigt, weitere Lieferungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
(3) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt EXW Balogovec 64, 40000 Mačkovec, Kroatien (Incoterms® 2020), sofern nicht anders vereinbart. Die Gefahr geht nach dieser Regel über, wenn die Ware dem Käufer am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wird, ohne auf das abholende Fahrzeug verladen zu sein. Abweichende Vereinbarungen über Verladung, Versand und Gefahrübergang sind in der Auftragsbestätigung festzuhalten.
(2) Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
(3) Ereignisse höherer Gewalt sowie Lieferverzögerungen bei Vorlieferanten, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferfrist angemessen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung ihres Kaufpreises Eigentum des Verkäufers, soweit dies nach dem anwendbaren Recht wirksam vereinbart werden kann. Für die dingliche Wirkung, die Wirkung gegenüber Dritten und erforderliche Formvorschriften gelten die jeweils maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere am Belegenheitsort der Ware. Eine Vorausabtretung von Forderungen aus der Weiterveräußerung wird durch diese AGB nicht vereinbart.
§ 7 Technische Angaben, Eignung und Prüfpflicht des Käufers
(1) Angaben in der Technischen Bibliothek, in Katalogen, Datenblättern und Produktbeschreibungen (Werkstoffe, Abmessungen, Druck-, Temperatur- und Medienbeständigkeit) sind technische Richtwerte und Beschreibungen. Eine selbstständige Garantie wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Vereinbarte Produkteigenschaften und gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
(2) Der Käufer ist für die Auswahl des Produkts und die Prüfung seiner Eignung für den vorgesehenen Einsatz (Medium, Druck, Temperatur, Einbausituation, Vorschriften am Einsatzort) selbst verantwortlich. Auf Wunsch unterstützt der Verkäufer mit technischen Informationen; eine Beratung ersetzt die Prüfung durch den Käufer nicht.
(3) Zulassungen, Prüfzeugnisse und Konformitätsangaben gelten nur in dem Umfang, in dem sie in den Produktunterlagen des konkreten Produkts genannt sind, und nur für das genannte Produkt und die genannte Ausführung. Ein Einsatz in Trinkwasseranlagen setzt einen für das konkrete Produkt, die Ausführung und den Zielmarkt geeigneten Nachweis voraus. Anforderungen an Lebensmittelkontakt sind davon getrennt anhand der dafür einschlägigen Produktunterlagen zu prüfen; ein Nachweis für Trinkwasser ersetzt keinen Nachweis für Lebensmittelkontakt und umgekehrt.
(4) Handelsübliche Toleranzen bei Maßen, Farbe und Oberfläche sowie Mengenabweichungen von bis zu ±10 % bei Sonderanfertigungen bleiben vorbehalten.
§ 8 Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Für die Untersuchung der Ware und die Anzeige von Mängeln gelten die Vorschriften des anwendbaren kroatischen Rechts für geschäftliche Kaufverträge. Der Käufer hat die Ware zu prüfen, sobald dies nach dem üblichen Geschäftsablauf möglich ist, und erkennbare Mängel ohne Verzögerung anzuzeigen; versteckte Mängel sind ohne Verzögerung nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Zur Dokumentation bitten wir um eine E-Mail mit einer Beschreibung des Mangels. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Folgen einer unterbliebenen oder verspäteten Anzeige bleiben maßgeblich.
(2) Für die Dauer der Haftung für Sachmängel und die Fristen zur Geltendmachung der Rechte gelten die gesetzlichen Vorschriften des anwendbaren kroatischen Rechts, einschließlich etwaiger Verlängerungen nach einer Mängelbeseitigung.
(3) Bei einem Sachmangel stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu. Die Voraussetzungen und die Reihenfolge von Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Preisminderung und Vertragsauflösung richten sich nach dem anwendbaren kroatischen Recht. Für Schadensersatz gilt § 9; zwingende Ansprüche bleiben unberührt.
(4) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf unsachgemäßem Einbau, Überschreitung der angegebenen Einsatzgrenzen, ungeeigneten Medien, Veränderung der Ware oder auf normalem Verschleiß beruhen. Normaler, einsatzbedingter Verschleiß ist kein Sachmangel. Diese Regelung schließt Ansprüche wegen eines bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Mangels nicht aus.
§ 9 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den zwingenden Vorschriften der Produkthaftung. Auch sonstige Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden darf, bleibt unberührt.
(2) Soweit § 9 Absatz 1 nicht eingreift und eine Beschränkung gesetzlich zulässig ist, ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Begrenzung auf den Netto-Auftragswert wird nicht vereinbart. Vorhersehbarer entgangener Gewinn und vorhersehbare Folgeschäden sind nicht allein wegen ihrer Art ausgeschlossen.
(3) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Muster und Sonderanfertigungen
(1) Muster sind Ansichts- und Prüfmuster; ihre Eigenschaften gelten nur als Beschaffenheit vereinbart, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
(2) Für mangelfreie Sonderanfertigungen nach Zeichnung oder Vorgabe des Käufers besteht kein freiwilliges Rücknahme- oder Umtauschrecht. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt. Der Käufer stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Schutzrechten durch seine Vorgaben entstehen.
§ 11 Geistiges Eigentum
Texte, Zeichnungen, Fotografien, Datenblätter und sonstige Unterlagen des Verkäufers bleiben dessen geistiges Eigentum und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Republik Kroatien unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Zwingend anwendbare Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Soweit eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, sind für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ausschließlich die sachlich zuständigen Gerichte in Varaždin, Kroatien, zuständig. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
(3) Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 28. Oktober 2026
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